Spectas AG,
Chaltenbodenstrasse 6c
8834 Schindellegi
Schweiz

Auf der Website der Spectas AG (www.spectas.ch) wird die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Spectas AG publiziert.

Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 30 Tagen seit seiner Kenntnisnahme widerspricht.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Spectas AG und ihren Kunden.

Durch Ausfüllen der Anmeldemaske zur Registrierung auf der Website der Spectas AG oder die Bestellung eines Firmenkontos, anerkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen.

Die Spectas AG behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen.

A. Vertrag

Die Spectas AG erbringt mit der Software Spectas für ihre Kunden vorwiegend Software as a Service („SaaS“) – Dienstleistungen über das Internet im Bereich Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand Software. Darüber hinaus erbringt die Spectas AG weitere Leistungen in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt „Leistungen“).

Für den jeweiligen Leistungsumfang und die Konditionen wird auf die aktuelle Leistungsbeschreibung auf der Website der Spectas AG verwiesen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere die Überlassung der Software Spectas zur Nutzung über das Internet, die Speicherung von Daten des Kunden („Data-Hosting“) und das Zurverfügungstellen von diversen Zusatzsoftware und Dienstleistungen in Ergänzung zur Software Spectas. Die Zusatzsoftware und Dienstleistungen werden teilweise von der Spectas AG, teilweise von Dritten angeboten.

B. Nutzungsrechte und Softwareüberlassung

Die Spectas AG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software Spectas während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen. Der Kunde darf die Spectas Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder von der Spectas AG schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder von der Spectas AG schriftlich genehmigt wurde.

Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.

Die Spectas AG stellt für die Dauer dieses Vertrages dem Kunden die Software Spectas in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.

Zu diesem Zweck speichert die Spectas AG die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die Spectas AG entwickelt die Software laufend weiter und wird diese regelmässig verbessern. Auf der Webseite der Spectas AG wird der aktuelle Funktionsumfang beschrieben.

Die Spectas AG überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.

C. Data Hosting und Subunternehmer

Die Spectas AG überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird die Spectas AG den Kunden rechtzeitig informieren.

Die Spectas AG trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

Die Spectas AG trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird die Spectas AG regelmässig Backups vornehmen. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher von der Spectas AG während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht der Spectas AG besteht.

Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz in dem durch die Spectas AG verwendetem Format. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Nutzung der Daten geeignete Software. Die Spectas AG ist berechtigt, für die Herausgabe der Daten eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.

Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt, die Herausgabe seiner Daten zu verlangen. Die Spectas AG ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern bzw. die Herausgabe sicherzustellen. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei der Spectas AG noch vorhanden, so gibt die Spectas AG die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus. Die Spectas AG kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur Softwareprogrammierung, Subunternehmer/Dritte beiziehen.

Im Falle des befugten Beizuges steht die Spectas AG für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Die Gewährleistung und Haftung für Subunternehmer/Dritte werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

D. Skribble / Drittanbieter / Add-on

Die Spectas AG kann eine Schnittstelle („API“) zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dadurch die Möglichkeit, über die Software Spectas hinaus verschiedene Zusatzpakete respektive Angebote von Drittanbietern zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kommt ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der Add-ons Dritter ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.

Sofern für die Nutzung eines Add-ons Zugriffsrechte erforderlich sind, erklärt sich der Kunde mit Bestellung respektive Integrierung des Add-ons ausdrücklich einverstanden, sämtliche hierfür notwendigen Zugriffsrechte zu gewähren. Die Spectas AG ist sodann berechtigt, sämtliche für die Nutzung des Add-ons notwendigen Daten des Kunden zur Verfügung zu stellen bzw. den Zugriff darauf zu erlauben.

Der Kunde behält dabei jederzeit die volle Kontrolle über die Zugriffsrechte des Drittanbieters auf seine Daten und kann den Zugriff jederzeit einschränken oder verweigern. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Spectas AG oder der Drittanbieter bei der Nutzung von weiteren Add-ons Daten mit diesem Drittanbieter austauscht. Jegliche Gewährleistung sowie Haftung werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere übernimmt die Spectas AG für die Datenbearbeitung des Drittanbieters keine Verantwortung. Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat die Spectas AG in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf die API der Spectas AG für einzelne oder sämtliche Kunden aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn zum Schaden der Spectas AG über die Schnittstelle Daten migriert werden oder die Infrastruktur über Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird. Der Kunde erklärt mit der Bestellung des Add-ons sein Einverständnis zu den AGB sowie der Datenschutzerklärung des jeweiligen Drittanbieters. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Spectas AG verwiesen.

E. Support

Die Spectas AG wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software Spectas und weiteren Leistungen der Spectas innerhalb der Geschäftszeiten, Werktags von 08.00-12.00 und 13.00-17.00, so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten. Davon ausgenommen ist der Support für Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. Add-ons).

F. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienstleistungen der Spectas AG sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.

Die Überwachung der Grundfunktionen sowie die Wartung der Software Spectas erfolgt regelmässig. Bei schweren Fehlern (d.h. die Nutzung der Software Spectas ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Die Spectas AG wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen.

Die Spectas AG bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software Spectas. Leistungen von Drittanbietern sind vom vorliegenden Kapitel ausgenommen. Die Spectas AG kann insbesondere für Add-Ons, welche in der Verantwortung von Dritten liegen, keine Verfügbarkeit gewährleisten.

G. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich zum vertragsgemässen Zweck zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, welche er sowie die von ihm eingerichteten Nutzer unter Verwendung der SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln oder verwenden. Der Kunde ist für die notwendigen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software) zur Nutzung der Software Spectas verantwortlich.

Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung der Spectas AG zur Datensicherung – verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Für die erstmalige Nutzung der SaaS-Dienstleistungen wird dem Kunden eine „User ID“ inkl. Passwort zur Verfügung gestellt, welche für den Zugang zum Spectas-Konto erforderlich ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine „User ID“ inkl. Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde hat die Spectas AG unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird die Spectas AG die „User ID“ inkl. Passwort des Kunden zurücksetzen.

Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sein Passwort regelmässig, zumindest jedoch alle neunzig (90) Tage zu ändern und die Zwei-Faktor-Authentisierung zu nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben in seinem Spectas-Konto, insbesondere die hinterlegte Firmen-Domiziladresse, E-Mail-Adresse für Mitteilungen und Rechnungszustellungen sowie Telefonnummer(n), stets (tages-)aktuell zu halten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Die Spectas AG ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen. Verletzt der Kunde irgendwelche Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen, ist die Spectas AG ermächtigt, das Spectas-Konto und damit der Zugang zu sämtlichen Leistungen der Spectas AG vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren.

H. Gebühr

Der Kunde verpflichtet sich, an die Spectas AG für die bestellten Leistungen das gemäss seinem Abo / entsprechender Leistungsbeschreibung vereinbarte Gebühr zzgl. MwSt. zu bezahlen. Die Gebühr ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.

Die Spectas AG wird dem Kunden eine Rechnung über die vertraglich geschuldete Gebühr an die bei der Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse zustellen. Die Spectas AG ist dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine Anpassung der Gebühr und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen.

Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen und stellen die Änderungen eine Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Spectas AG berechtigt, das Spectas-Konto und damit der Zugang zu sämtlichen Leistungen der Spectas AG vorübergehend zu sperren. In diesem Fall bleibt die vereinbarte Gebühr auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet.

I. Haftung und Gewährleistung

Die Spectas AG leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB. Der Kunde verpflichtet sich, die Spectas AG von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und der Spectas AG sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

Die Spectas AG ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Spectas AG davon in Kenntnis setzen.

Die Spectas AG hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst die Spectas AG jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit).

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software Spectas entsteht. Hat die Spectas AG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so steht sie für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung der Spectas AG auf den Betrag der jährlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt. Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (insbesondere Add-ons, Beratungsdienstleistungen) wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

J. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung oder der Bestellung durch den Kunden. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Folglich wird das jeweilige Abonnement (Jahresabo, etc.) automatisch um eine weitere Rechnungsperiode verlängert, solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegenden Kapitel gekündigt wurde.

Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende der laufenden Rechnungsperiode des jeweiligen Abonnements (Jahresabo, etc.) das Vertragsverhältnis zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend Kündigungsfristen bleiben vorbehalten. Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

Im Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde von der Spectas AG eine E-Mail mit einer Bestätigung. Das Spectas-Konto wird auf Ende der jeweiligen Rechnungsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der Kündigungsbestätigung bei der Spectas AG.

Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für die Spectas AG insbesondere dann vor,

  • a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
  • b) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einer Jahresgebühr im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;
  • c) wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
  • d) wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;
  • e) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.

Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist die Spectas AG grundsätzlich zur Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt.

Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann die Spectas AG nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person Zugriff auf das Spectas-Konto des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder das Konto auf eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann die Spectas AG die Datenherausgabe oder weitere Schritte verweigern.

K. Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden im Spectas-Konto angegebenen bzw. auf der Website der Spectas AG angegebenen (E-Mail-) Adressen zu richten.

Der Kunde ist verpflichtet, der Spectas AG Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, respektive im Spectas-Konto anzupassen, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

L. Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz

Die Spectas AG verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Spectas AG erforderlich ist.

Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Einwilligung. Der Kunde ermächtigt die Spectas AG, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing-, Public Relations- und Vertriebszwecke zu nutzen. Allerdings wird die Spectas AG den Kunden vor Veröffentlichung kontaktieren, wobei der Kunde ausschliesslich aus wichtigen Gründen seine Einwilligung widerrufen kann.

Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung (Anhang 1) der Spectas AG jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Website der Spectas AG aufgeschaltet. Der Kunde erklärt das Dokument zu kennen. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zum Datenaustausch zwischen der Spectas AG gemäss der Datenschutzerklärung. Diese ist zur Geheimhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzgebung verpflichtet.

M. Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen der Spectas AG, insbesondere an der Software Spectas sowie an der Website verbleiben im Eigentum der Spectas AG.

N. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.

O. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vorrang

Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist am Sitz der Spectas AG.

Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version dieser AGB und ihrer Anhänge und einer Version in einer anderen Sprache hat die deutsche Version Vorrang.

Letzte Version:

November 2023

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